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Gute Nachrichten für die Pflege - das Pflegestärkungsgesetz II ist auf dem Weg!(17. August 2015) Künftig erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr und verbesserte Leistungen aus den Pflegekassen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich bislang vorwiegend auf körperliche Einschränkungen bezieht, wird erweitert. Ab 2017 wird es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Bei der Begutachtung wird dann der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen im Fokus der Ermittlungen stehen. Diese umfassen die Lebensbereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, die Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Damit erhalten künftig bis zu 500.000 Menschen, darunter auch viele Demenzkranke, erstmals Anspruch auf Unterstützung! Mit der Einführung der neuen Pflegegrade stehen auch für die häusliche Pflege mehr Mittel zur Verfügung, zudem wird die Pflegeversicherung künftig für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge entrichten. Das alles sind wichtige Schritte hin zu einer guten Pflege und Umsorgung im Alter. Dafür habe ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD auf Bundes- und Landesebene eingesetzt - mit Erfolg! Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II finden Sie hier. |