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Hilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung – Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Staatsregierung dringend erforderlich!(25. April 2018)
Dass zu wenige verbindliche Regelungen im Bereich von Schutz und Hilfe getroffen werden, der Fokus allein auf ordnungspolitischen Aspekten liegt und damit eine Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Kauf genommen wird, wird deshalb zurecht kritisiert. Ich habe deshalb in den vergangenen Wochen in verschiedenen Gesprächsrunden auf Landesebene die vielen Bedenken von Einzelpersonen und Verbänden zum Ausdruck gebracht, unter anderem im persönlichen Austausch mit Sozialministerin Kerstin Schreyer. Meine Fraktion, federführend wir Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses, begleiten die Diskussion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eng und sehr kritisch. Um nicht nur Politiker, sondern auch Experten aus den verschiedenen Verbänden zu diesem wichtigen Gesetzesvorhaben zu Wort kommen zu lassen, wurde deshalb auch am 24. April eine Anhörung im Bayerischen Landtag durchgeführt. Der große Andrang von über 200 Gästen hat deutlich gezeigt, wie wichtig dieses Gesetzesvorhaben ist. Die Rückmeldungen aus der Anhörung sowie die von Sozialministerin Kerstin Schreyer zeitgleich verkündeten Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf werde ich gemeinsam mit meiner Fraktion aufgreifen und in die parlamentarischen Debatten einbringen. Am geplanten PsychKHG braucht es dringend deutliche Nachbesserungen: Nur wenn mehr Schutz- und Hilfeangebote im Gesetz verbindliche geregelt und die Inkaufnahme von Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen ersatzlos gestrichen werden, kann von einem echten Hilfegesetz die Rede sein. In der jetzigen Form hätte dieses Gesetz massive negative Auswirkungen, auch auf Betroffenen in unserem Landkreis. Deshalb darf dieses Gesetz so nie kommen – dafür setze ich mich mit ganzer Kraft im Landtag ein! |