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Betreuung ist mehr wert!
Was wäre unsere Gesellschaft ohne Menschen, die für andere da sind? In Erziehung und Pflege etwa leisten viele Außerordentliches. Dafür verdienen sie unsere höchste Wertschätzung. Fakt ist aber: Fast jede Arbeit wird besser bezahlt als der Dienst am Menschen. Die staatlich vorgegebenen Rahmenbedingungen der betreuenden Berufe sind mangelhaft. Gemeinsam mit Ihnen will ich sie verbessern. Dafür werbe ich mit meiner Kampagne "Betreuung ist mehr wert!".

 

 

 

 

Die neue Datenschutzgrundverordnung im Check – Vereine fragen und bekommen Antworten


(3. August 2018)
Dass den Vereinen im Landkreis das Thema Datenschutz auf den Nägeln brennt, merkte man schon anhand der vielen Anmeldungen vor Beginn der Informationsveranstaltung „Ist Ihr Verein bereit für die neue Datenschutz-Grundverordnung? Ihre Fragen, unsere Antworten“, zu der ich nach Grafing geladen hatte. Trotz hochsommerlicher Temperaturen war die ganze Breite des Ehrenamts vertreten: von den Schützenvereinen über die Tafeln, Naturschutzinitiativen bis hin zu Sportvereinen. Die neue Datenschutzgrundverordnung hat in den letzten Wochen und Monaten für viel Verunsicherung gesorgt. So sehr wir alle einen besseren Schutz unserer Daten begrüßen – bei der Umsetzung der neuen Regelungen sind gerade für Vereine und Ehrenamtliche viele Fragen offen geblieben. Viele haben mich darauf angesprochen, wie sie sich denn jetzt verhalten sollen und was es zu beachten gibt.


Was es alles zu beachten gilt – angeregte Diskussion im Kastenwirt!

Verlässliche Auskünfte gaben die beiden Experten Matthias Platzer, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter der Stadtwerke der Stadt München, und Alexander Filip, Referatsleiter für „Datenschutz im Verein“ im Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, die den Gästen Rede und Antwort standen. Neben einem Vortrag über die konkreten Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung stand die ganz praktische Umsetzung der Paragrafen im Mittelpunkt: Wofür darf ein Verein Daten erheben und verwenden, muss man eine Zustimmungserklärung von den Mitgliedern einholen, wann darf man Fotos von Veranstaltungen veröffentlichen, was muss man beim Versand von Emails an Mitglieder beachten, dürfen Jubiläen veröffentlicht werden? Alexander Filip gab umfassende Auskunft und konnte so manches Gerücht widerlegen und Sorgen zerstreuen. Denn auch in Zukunft dürften immer dann, wenn es für die Erfüllung des Vereinszwecks nötig ist, Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Eine Einverständniserklärung für die Verwendung von Daten ist nicht nötig, es muss lediglich eine transparente Information über die Verwendung durch den Vorstand erfolgen. Wichtig sind auch die sichere Aufbewahrung von personenbezogenen Daten und ein bewusster Umgang mit Fotos, beispielsweise bei Vereinsveranstaltungen. Wer offen über die Verwendung der Fotos informiert, ist auf der sicheren Seite. Ausnahmen sind Fotos mit Minderjährigen – hier braucht es wie bisher auch die Einverständniserklärung der Eltern. In den meisten Fällen unterscheiden sich Filips Einschätzung nach der Aufwand und die Anforderungen kaum von den bisher bekannten Vorschriften.

Neu ist vor allem die größere Transparenz im Umgang mit Daten. Für Vereine bedeutet das ganz praktisch: Wer eine Übersicht erstellt, welche Daten gespeichert und für welche Zwecke genutzt werden und wer darüber offen informiert, ist gut aufgestellt für den neuen Datenschutz. Der Abend war ein voller Erfolg – die Ehrenamtlichen haben Antworten auf all ihre Fragen bekommen. Alle konnten mit einem besseren Gefühl und mehr Wissen nach Hause gehen und sich ohne weitere Befürchtungen ihrem wertvollen Engagement in den Vereinen und Verbänden widmen. Es freut mich, dass die Veranstaltung und der Austausch mit den Experten dazu seinen Beitrag leisten konnten!

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