Anhörung im Landtag – Menschen mit Behinderung im Krankenhaus
(14. Oktober 2020)
Gemeinsam mit dem Gesundheitsausschuss hat der Sozialausschuss heute eine Anhörung zum Thema „Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“ durchgeführt. Der Aufenthalt ist für Menschen mit einer Behinderung eine besondere Herausforderung – denn es ist für sie eine ungewohnte Situation, ihre Vertrauenspersonen fehlen und oftmals fehlt es dem Krankenhaus-Personal an Zeit, Betroffenen in dieser Situation zu unterstützen.
Besonders Menschen mit geistiger Behinderung brauchen aber eine feste Vertrauensperson in Kliniken, das hat die Expertenrunde deutlich gemacht. Denn Menschen mit Handicap sollen nicht hilflos und allein sein. Am besten wäre es, den Kontakt gleich bei der Aufnahme herzustellen und die adäquate Begleitung von Menschen mit Behinderung auch in die Lehrpläne für die Pflegeausbildung aufzunehmen.
Deutlich wurde auch: Barrierefreiheit ist im Krankenhaus oftmals nicht gegeben und wird ganz unterschiedlich ausgelegt. Zwar haben inzwischen fast alle Krankenhäuser einen stufenlosen Zugang und barrierefreie Toiletten, doch für kognitiv eingeschränkte Personen oder Sehbehinderte fehlt es an Unterstützung wie Haltegriffe, rutschfeste Fliesen oder um ein Blindenleitweg- und Fluchtwegleitsystem für Menschen mit Sehbehinderung.
In Bayern leben zwölf Prozent der Menschen mit einer Behinderung, neun Prozent sind schwerbehindert. Nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention hat jeder Mensch ein Recht auf Gesundheit ohne Diskriminierung.
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