Eltern entlasten, Infektionsschutz in Kitas sicherstellen!
(14. Januar 2021)
In einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder und Sozialministerin Carolina Trautner habe ich heute erneut die Rückerstattung der Elterngebühren gefordert, wenn die Kinder die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen nicht oder nur anteilig in Anspruch nehmen. Wenn Eltern freiwillig auf die Kinderbetreuung in Kita und Hort, bei Tagespflegepersonen oder in der Mittagesbetreuung verzichten, sollen sie dafür nicht auch noch zahlen müssen. Wer einen Beitrag zur Kontaktreduzierung und damit zum Infektionsschutz leistet, muss dafür wenigstens bei den Elterngebühren entlastet werden!
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten ist derzeit offen für alle mit der Folge, dass die Gruppen oft sehr voll sind. Viele Eltern bringen ihre Kinder natürlich in die Betreuung, weil sie bezahlt haben. Eine Erstattung der Gebühren wäre aus meiner Sicht deshalb ein guter Beitrag zum Infektionsschutz – für die Familien, für die Kitas, aber auch für die Gesellschaft an sich. Wichtig ist mir dabei aber auch, dass die Träger und Kommunen nicht wie vergangenes Jahr auf den Kosten sitzen bleiben. Ich erwartet daher eine klare Zusicherung für Eltern und Kitas, schließlich sind die Schließungen mit Notbetreuung mittlerweile schon wieder deutlich länger angeordnet als ursprünglich kommuniziert.
Neben einer Rückerstattung von Elterngebühren als Baustein für mehr Infektionsschutz in der Kindertagesbetreuung braucht es dringend auch verstärkte Bemühungen des Freistaats, um das Kita-Personal vor einer Corona-Infektion zu schützen: FFP2-Masken für alle Beschäftigten und die Kostenübernahme für regelmäßige Schnelltests in den Kitas sind längst überfällig. Erzieherinnen und Erzieher können sich nicht wie andere Berufsgruppen vor dem Virus schützen – deshalb muss der Staat sie mit Schutzkleidung ausstatten und ihnen die Möglichkeit geben, die Sicherheit durch Tests zu erhöhen!
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